AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marta Tomas – Segeltörns (nachfolgende: La Lola Sailing genannt)

Die hier genannten AGB von La Lola Sailing bilden die rechtliche Grundlage für das Zustandekommen und die Durchführung von Segelreisen auf der SY La Lola. Bei diesen Reisen handelt es sich um Aktivreisen, bei denen alle Mitsegler aktiv am Bordgeschehen teilnehmen und an die Weisungen des Schiffsführers gebunden sind.

Bei uns arbeiten nur erfahrene Hochsee – Skipper, in deren Verantwortung die letztendliche Durchführung und Organisation der Törns liegen, die wetterbedingt oder durch unvorhergesehene Ereignisse an Bord auch von der geplanten Durchführung abweichen können.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen den Mitreisenden und La Lola Sailing kommt für beide Parteien durch die Buchungsbestätigung von La Lola Sailing und die Zahlung des Mitreisendens an La Lola Sailing zustande.

Zahlungsbedingungen

Sollte der Betrag über 1000 EUR liegen, besteht die Möglichkeit, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Charterpreises auf das Konto von La Lola Sailing zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen (28 Tage) vor Törnbeginn fällig. Anmeldung und Bezahlung

La Lola Sailing legt einen Törnplan mit allen Leistungsbeschreibungen und Preisen fest. Der Interessent kann sich schriftlich, per Mail oder telefonisch für eine Reise anmelden.

Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Betrag sofort zu überweisen. Sollte der Mitsegler die Einzahlung nicht leisten, ist La Lola Sailing berechtigt, den Vertrag zu stornieren und anderweitig zu vergeben. 

Rücktrittsvereinbarung

Stornierungen haben in schriftliche Form zu erfolgen.

Bei einer Stornierung der Reise bis 6 Monate vor Törnbeginn fallen keine Gebühren an .

–          von 3 bis 6 Monaten vor Törnbeginn betragen die Stornogebühren 30% des Buchungspreises

–          von 1 bis 3 Monaten vor Törnbeginn 50% des Buchungspreises

–          von 14 Tagen bis 1 Monat vor Törnbeginn 75% des Buchungspreises

–          und danach 100% des Buchungspreise

Es wird daher empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. La Lola Sailing ist nicht verpflichtet eine Umbuchung auf Wunsch des Mitseglers vorzunehmen, wird sich aber stets bei derartigen Wünschen um einen geeigneten Ersatztermin bemühen.

Sollte der Segeltörn durch La Lola Sailing storniert werden, oder nicht in der angegebenen Zeit durchführbar sein, weil unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel: Motorschaden, techn. Probleme, Havarie oder höhere Gewalt die zeitgemäße Durchführung unmöglich machen, wird die komplette Törngebühr umgehend zurückerstattet und Mehrkosten zu einer evtl. Rückbeförderung von beiden Parteien je zu Hälfte übernommen. Weitergehende Ansprüche wie zum Beispiel die Übernahme von kompletten Flügen, die nicht wahrgenommen werden können, sind ausgeschlossen, dennoch bemüht sich La Lola Sailing, in solchen Fällen um einen Ersatztermin oder, wenn möglich, um eine Törndurchführung auf einem vergleichbaren Schiff.

Haftung

Die Teilnahme am Törn und an Landgängen erfolg auf eigene Gefahr. Teilnehmern mit Kindern werden auf Ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern und die daraus resultierende Haftung ausdrücklich hingewiesen.

Jeder Mitsegler ist eigenverantwortlich für die Einhaltung von Visa-,Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. Für die SY La Lola besteht eine Haftpflicht- und Kasko Versicherung.

Alle Skipper sind im Besitzt eine Berufshaftpflichtversicherung.

Wie auf jedem Schiff, das unterwegs ist, gehen immer wieder Verschleissteile kaputt.

Um den „normalen Verschleiß“ zu minimieren, gibt es viele Regeln und Hinweise, die von jedem Mitsegler ernst genommen werden sollten. Sie dienen eurer Sicherheit, dem Erhalt des guten Zustandes von La Lola und letztlich dem Wohlbefinden aller Mitreisenden.

Sollte ein Mitsegler allerdings die Hinweise und Regeln des Skippers zur Vermeidung von Schäden wissentlich missachten und dadurch einen Schaden verursachen, ist er in vollem Umfang dafür haftbar, einschließlich der entstehenden Folgeschäden. Wird beispielsweise trotz Öffnungs-Verbot während des Segelns eine Luke geöffnet und diese durch eine überkommende Fockschot abgerissen, so hat der Verursacher die Luke, dessen Einbau sowie den eventuellen Ausfall eines Folgetörns, inklusive Reisekosten-Rückerstatungen für Mitsegler in vollem Umfang zu tragen. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert und  komplett vom Verursacher zu übernehmen.

Da La Lola Sailing die Mitreisenden nur bedingt gegen Unfälle versichern kann und zum Beispiel zusätzliche Reisekosten im Krankheitsfall nicht versichert sind, wird empfohlen, eine privat Unfall – Versicherung abzuschließen.

Sicherheit

An Bord liegt die Verantwortung in den Händen des Skippers, der für größtmögliche Sicherheit zu sorgen hat. Dementsprechend ist seinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Handelt ein Mitsegler entgegen seinen Anordnungen oder entgegen den gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er beim Erreichen des nächsten Hafens von der weiten Reise ausgeschlossen werden und muss das Schiff verlassen. Damit erlischt der Vertrag zwischen ihm und La Lola Sailing, und weitere Rechtsansprüche können gegenüber der Crew oder La Lola Sailing nicht geltend gemacht werden.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Törnbedingungen gültig, sowie die Wirksamkeit des übrigen Reisevertrages unberührt.

Datenschutz

Die Mitsegler erklären sich damit einverstanden, dass die von Ihnen übermitelten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet und gespeichert werden. Entsprechend dem Bundesdatensschutzgesetz werden alle personenbezogenen Daten geschützt.

Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.